YK Event Service
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaber: Yohannes Kassahun
Anschrift: Im Sachsenlager 18, 60322 Frankfurt am Main
E-Mail: info@ykeventservice.de
Telefon: +49 176 24795704
Stand: Juni 2026
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge und Leistungen von YK Event Service (nachfolgend "wir" oder "YK") im Bereich technischer Event-, Messe- und Veranstaltungsdienstleistungen, insbesondere Rigging-Unterstützung, AV-Support (Audio, Licht, Video), Projektkoordination, technische Beratung, Montage-/Demontagearbeiten und Koordination von Miettechnik. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung mit Zustimmung des Auftraggebers. E-Mails und vergleichbare Textformen genügen. Der Vertragsinhalt richtet sich primär nach der Auftragsbestätigung und dem jeweiligen Projektbriefing.
§ 3 Leistungsumfang und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Wir erbringen technische Ausführungs- und Koordinationsleistungen im Rahmen der vereinbarten Projekte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder separaten Projektvereinbarungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Wir leisten keine planerischen, statischen, ingenieurtechnischen, prüfenden oder sicherheitszertifizierenden Leistungen, die gesetzlich oder berufsrechtlich qualifizierten Tragwerksplanern, Statikern, Sachverständigen, Sicherheitskoordinatoren oder vergleichbaren Fachkräften vorbehalten sind. Dies umfasst insbesondere:
- Erstellung oder Prüfung statischer Berechnungen und Rigging-Pläne,
- Abnahme oder Zertifizierung von Hängepunkten, Tragwerken oder Lasten,
- Erstellung vollständiger Sicherheits- und Gefährdungsbeurteilungen.
Solche Leistungen müssen vom Auftraggeber gesondert bei qualifizierten Dritten beauftragt und uns rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Wir führen ausschließlich technische Umsetzung auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten und freigegebenen Unterlagen aus.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für:
- korrekte und vollständige Last- und Gewichtsangaben, Hallen-/Standpläne, Genehmigungen, behördliche Freigaben und Venue-Vorgaben,
- Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere DGUV, VStättV, BetrSichV und BaustellenVO,
- Freigabe der Rigging- und Montagepläne durch qualifizierte Dritte vor Beginn der Arbeiten.
§ 4 Einsatz von Partnern, Freelancern und Subunternehmern
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Partner, Freelancer oder Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl erfolgt mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Bei direkter Beauftragung Dritter durch den Auftraggeber oder bei Koordination im Namen des Auftraggebers gelten deren Bedingungen vorrangig.
Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Leistungserbringung durch vom Auftraggeber genehmigte oder benannte Subunternehmer resultieren. Wir haften nicht für Leistungsstörungen Dritter, soweit wir diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt haben.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen, Zugänge und Vorleistungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Lastdaten, Pläne, Sicherheitsvorgaben und Venue-Regeln.
Bei Verletzung dieser Pflichten trägt der Auftraggeber alle daraus resultierenden Verzögerungen, Mehrkosten und Schäden. Wir sind berechtigt, zusätzliche Aufwände, zum Beispiel Wartezeiten und Nacharbeiten, gesondert zu berechnen.
§ 6 Termine, Verzögerungen und Änderungen
Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten voraus. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber, andere Gewerke, Venue-Betreiber oder höhere Gewalt sind wir berechtigt, neue Termine festzulegen und Mehrkosten, insbesondere Wartezeiten, Nacht-/Wochenendarbeit oder zusätzliches Personal, gesondert abzurechnen.
Änderungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen der Textform und führen zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, insbesondere nach Pauschal-, Tages- oder Stundensätzen. Zusatzleistungen, Wartezeiten, Not- und Zusatzarbeiten sowie Nacht-/Wochenend-/Feiertagszuschläge werden gesondert berechnet. Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei größeren Projekten sind angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen vereinbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Mahnkosten.
§ 8 Stornierung und Verschiebung
Bei Stornierung oder Verschiebung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber sind alle bis dahin entstandenen Kosten, bereits gebuchte Leistungen, Partner-Reservierungen, Material, Reisekosten und sonstige Aufwendungen sowie folgende Pauschalen zu erstatten:
- bis 14 Kalendertage vor Beginn: 30 % der vereinbarten Vergütung,
- bis 7 Kalendertage vor Beginn: 50 %,
- innerhalb von 48 Stunden oder nach Beginn: 80-100 %, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Der Auftraggeber kann einen geringeren, wir einen höheren Schaden nachweisen. Nicht erstattungsfähig sind bereits entstandene Kosten.
§ 9 Miettechnik und Material
Bei Bereitstellung, Koordination oder Vermittlung von Material/Miettechnik gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Lieferanten. Der Auftraggeber haftet für sachgemäße Behandlung, Schutz vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl und rechtzeitige Rückgabe. Schäden, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, werden ihm in voller Höhe berechnet. Abnahme und Rückgabe erfolgen nach unseren Weisungen.
§ 10 Haftung
Wir haften uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist je Schadensfall begrenzt, soweit gesetzlich zulässig und im Rahmen des tatsächlich verfügbaren Versicherungsschutzes. Dies gilt nicht für Personenschäden oder Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Folgeschäden ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Für Leistungen Dritter haften wir nur bei Auswahlverschulden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene eigene Versicherungsdeckung, zum Beispiel Montageversicherung oder Haftpflicht, vorzuhalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Projektversicherung.
§ 11 Versicherung
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckung. Auf Verlangen legen wir einen Nachweis vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns rechtzeitig über besondere Risiken zu informieren, die eine höhere Deckung erfordern könnten.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Pandemien, behördliche Anordnungen, Venue-Schließungen, Streiks, Naturkatastrophen oder Energieausfälle, befreien die Parteien für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben vergütungspflichtig.
§ 13 Geheimhaltung und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen streng vertraulich. Der Auftraggeber gestattet uns die Verarbeitung personenbezogener Daten im erforderlichen Umfang gemäß DSGVO. Einzelheiten regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Geistiges Eigentum
Pläne, Konzepte, Berechnungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben unser geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis: Diese AGB gelten für B2B-Projekte. Individuelle projektbezogene Vereinbarungen haben Vorrang.
Kontakt
E-Mail: info@ykeventservice.de
Telefon: +49 176 24795704